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   OLG Nürnberg, 07.06.1994 - 3 U 1020/94   

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https://dejure.org/1994,2743
OLG Nürnberg, 07.06.1994 - 3 U 1020/94 (https://dejure.org/1994,2743)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.06.1994 - 3 U 1020/94 (https://dejure.org/1994,2743)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 3 U 1020/94 (https://dejure.org/1994,2743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Anwendungsbereich der Grundsätze für die Abrechnung auf Neuwagenbasis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schadensberechnung auf Neuwagenbasis bei einem Leasing-Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensberechnung; Neuwagenbasis; Leasinggeber; Kfz-Zulassung; Neuwagenabrechnung

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Abrechnung auf Neuwagenbasis nach Verkehrsunfall - Grenzwerte für die Neuwertigkeit eines PKW

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 919
  • NZV 1994, 430
  • VersR 1994, 1253
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der

    Insoweit greift die Berufung der Beklagten nicht den auch bei gewerblich genutzten Pkw (vgl. OLG Nürnberg in NJW-RR 1995, 919; OLG Schleswig in VersR 1976, 1183) zutreffenden Ansatz des Landgerichts an, wonach angesichts der geringen Laufleistung des erst wenige Tag vor dem Unfall zugelassenen Pkw vom Neupreis auszugehen ist.
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    (Nach Ansicht des Senats spricht allerdings Einiges für die Argumentation des Landgerichts; eine Abrechnung auf Neuwagenbasis für geleaste Neufahrzeuge ohne derartige Einschränkungen bejahend aber OLG Nürnberg, NJW-RR 1995, 919.).
  • OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96

    Regulierung eines Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzansprüche bei Beschädigungen

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instand gesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (vgl. nur BGH VersR 1976, 733 f; 1982, 183; 1983, 658; 1984, 46; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919; BerrRechtspr.
  • OLG München, 01.12.2009 - 10 U 4364/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schadensabrechnung bei Anschaffung eines

    Hiervon gehen auch zahlreiche weitere Obergerichte aus (OLG Hamm [DAR 1994, 400], OLG Nürnberg [NJW-RR 1995, 919] OLG Hamburg [NZV 2008, 555]).
  • OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens auf

    Allein das Risiko von Farbabweichungen bei der nachträglichen Lackierung im Zuge der Reparatur, die nicht die Qualität der ursprünglich mittels eines Tauchbeckens aufgebrachten Originallackierung erreicht (so etwa OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919; OLG Oldenburg, OLG-RR 1997, 26, 27), erscheint nach dem gegenwärtigen Stand der Technik als theoretisch und vermag weder allein noch im Zusammenhang mit den sonstigen Beschädigungen des Fahrzeugs die Erheblichkeit eines Schadens zu begründen (vgl. OLG Celle zfs. 1989, 340).
  • AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16

    Keine Entschädigung auf Neupreisbasis bei beschädigtem Elektrofahrrad

    Diese Verkehrseinschätzung stellt durchaus einen wirtschaftlich relevanten Wertbildungsfaktor dar, der nicht durch die Zubilligung einer - sei es auch erhöhten - Wertminderung ausgeglichen werden kann (OLG Nürnberg, Urteil vom 07. Juni 1994 - 3 U 1020/94 -, Rn. 4, juris).
  • LG Osnabrück, 06.10.2003 - 2 O 2206/03

    Voraussetzungen für die Regulierung eines Unfallschadens auf Neuwertbasis;

    Diese Verkehrseinschätzung stellt durchaus einen wirtschaftlich relevanten Wertbildungsfaktor dar, der nicht durch die Zubilligung einer - sei es auch erhöhten - Wertminderung ausgeglichen werden kann (OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919 [OLG Nürnberg 07.06.1994 - 3 U 1020/94] ).
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